Rechtsgrundlagen Mietkaution
Die Mietkaution dient in erster Linie als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter die Mietzahlungen nicht leisten kann oder Forderungen gegen ihn gestellt werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Rechtsgrundlagen der Mietkaution, auch Mietsicherheit genannt.
Die Summe der Mietsicherheit
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich begrenzt und darf laut § 551 Absatz 1 BGB maximal drei Kaltmieten betragen (z. B. bei einer Kaltmiete von 700 Euro darf die Kaution maximal 2.100 Euro betragen). Sollte der Mieter mehr gezahlt haben, hat er Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Summe. Eine nachträgliche Erhöhung der Kaution durch den Vermieter bei Mieterhöhung ist nicht zulässig, da die gezahlte Kaution als ausreichend gilt und Bestand hat. Der Vermieter kann auch auf die Zahlung der Kaution verzichten, sofern dies im Mietvertrag nicht vorgesehen ist.
Wann wird gezahlt und wann wird zurückerstattet?
Die Kaution wird in der Regel nach Abschluss des Mietvertrages, meistens zusammen mit der ersten Monatsmiete, gezahlt. Laut § 551 Absatz 2 BGB hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu bezahlen – die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren gemeinsam mit den folgenden Monatsmieten. Wenn der Mieter seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, wird die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet. Hat der Mieter jedoch Schäden verursacht, darf der Vermieter einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten, um diese zu decken.
Rechtsgrundlagen Mietkaution: Die Rückzahlung der Kaution (§ 548 BGB)

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Er hat jedoch eine sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist von 6 Monaten, in welcher er die Kaution einbehalten darf. Dies gilt insbesondere bei folgenden Fällen:
- Mietrückstände
- Nicht bezahlte Betriebskosten
- Nachzahlungen für bereits erstellte Betriebskostenabrechnungen
- Zu erwartende Nachzahlungen aus noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnungen
- Vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung
Was tun, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt?
Wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt, hat der Vermieter das Recht, ihn per Schreiben daran zu erinnern und ihm eine Frist zur Zahlung zu setzen. Erhält der Vermieter innerhalb dieser Frist keine Zahlung, kann er das Mietverhältnis gemäß §§ 543, 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, da es sich hierbei um einen wichtigen Grund handelt. Laut § 543 Absatz 1 BGB stellt bereits das Versäumen einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe von zwei Monatsmieten einen wichtigen Grund dar – ohne dass eine Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich ist.
Was tun, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht zurückerstattet?

Sollte der Vermieter die Mietsicherheit nicht innerhalb der 6 Monate zurückzahlen, sollte der Mieter ihn telefonisch kontaktieren und an die Zahlung erinnern. Erhält er die Kaution weiterhin nicht, wird eine Frist von 10 oder 14 Tagen gesetzt. Bleibt auch das erfolglos, sollte er sich Rechtsbeistand suchen – etwa über den Mieterschutzbund.
Die Möglichkeiten einer Mietsicherheit
In der Regel erfolgt die Abwicklung der Kaution über eine sogenannte Barkaution (§ 551 BGB, Absatz 3): Der Vermieter erhält die Kaution bar oder überwiesen und legt die Kautionssumme auf einem separaten Konto ab. Weitere gängige Optionen sind:
- Verpfändetes Sparbuch: Der Mieter legt die Kautionssumme auf einem Sparbuch ab und verpfändet dieses an den Vermieter – er übergibt damit das Recht zur Auszahlung
- Bürgschaft: Eine Person, meist ein Familienmitglied oder Freund, stellt eine Bürgschaftserklärung aus und übernimmt die Verantwortung für die Kautionszahlung im Falle des Zahlungsverzugs
- Kautionsversicherung: Der Mieter schließt eine Versicherung ab, die im Falle eines Zahlungsverzugs oder Schadens die Kaution übernimmt
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Fachlich geprüft von Marcel Meitza, Gründer & Geschäftsführer
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