Modulares Banking für Immobilienverwaltungen –
effizient, flexibel und bereit für KI
Die einfache Kautionslösung für Hausverwaltungen – zugeschnitten auf Ihre Anforderungen
Unsere Kautionslösung bietet eine einfache und sichere Einrichtung von Konten für Neu- und Bestandsportfolios. Dokumente für Mieter und Eigentümer lassen sich schnell und unkompliziert erstellen.
Mietkautionskonten
WEG-Konten
Mietkonten
WEG-Kredite
Erfahrungsberichte – Erfahren Sie, wie der Wechsel für andere Hausverwaltungen abgelaufen ist
• Was hat sich seit dem Wechsel verändert
• Vorstellung der Arbeitsweise und Insights
Fragen und Antworten
Es handelt sich um ein Treuhandsammelkonto, das im Namen des Vermieters bzw. der Hausverwaltung bei einem kontoführenden Kreditinstitut eröffnet wird. Die Kautionseinlagen werden treuhänderisch verwahrt und vom sonstigen Vermögen des Vermieters bzw. der Hausverwaltung getrennt geführt. Das Konto ist auf die Verwahrung von Mietkautionen ausgerichtet und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Kautionseinlagen. Über die Getmomo-Plattform können Mietverhältnisse digital angelegt sowie Ein- und Auszahlungen verwaltet und abgerechnet werden. Eine Verzinsung erfolgt entsprechend den Konditionen des jeweiligen kontoführenden Kreditinstituts.
Der Wechsel eines bestehenden Kautionskontos wird durch den Getmomo-Umzugsservice unterstützt. Dieser dient dazu, vorhandene Kautionsverhältnisse strukturiert in der Getmomo-Plattform zu erfassen und den Migrationsprozess zu begleiten. In den meisten Fällen ist der Umzug mit keinem größeren organisatorischen Aufwand auf Seiten der Hausverwaltung verbunden. Die für den Wechsel erforderlichen Schritte werden systemseitig unterstützt und übersichtlich abgebildet. Der konkrete Ablauf und Umfang des Umzugs können je nach Ausgangssituation und Anzahl der Mietverhältnisse variieren. Erfahren Sie mehr über unseren Umzugsservice von unseren überzeugten Kunden, um zu sehen, wie reibungslos der Wechsel für andere Kunden verlaufen ist.
Die Kautionseinlagen werden auf Treuhandkonten bei einem kontoführenden Kreditinstitut verwahrt. Sie unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Mieter gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Abhängig vom kontoführenden Institut kann darüber hinaus eine freiwillige Einlagensicherung über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus bestehen. Ob und in welchem Umfang eine solche zusätzliche Einlagensicherung besteht, richtet sich ausschließlich nach den Sicherungsbedingungen des jeweiligen kontoführenden Kreditinstituts. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Sicherungsbedingungen des kontoführenden Kreditinstituts.
Die Kautionseinlagen werden treuhänderisch auf separaten Treuhandkonten bei einem kontoführenden Kreditinstitut verwahrt und den jeweiligen Mietverhältnissen zugeordnet. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind treuhänderisch verwahrte Mietkautionen vom sonstigen Vermögen der Hausverwaltung getrennt zu halten. Sie gehören daher grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse der Hausverwaltung.
Getmomo Magazin für Immobilienverwalter
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