Hausmeister im Minijob: Vorteile, Kosten und die 603-Euro-Grenze
Hausmeister übernehmen wichtige Tätigkeiten, wie die Gartenpflege oder Reparaturen, in Häusern und Wohnanlagen. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, einen Mitarbeiter auf unterschiedliche Weise anzustellen. Besonders die Anstellung als Minijobber kann für Verwalter ein Gewinn sein – auch wenn der „520-Euro-Job" inzwischen anders heißt: Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat.
Hausmeister: Tätigkeiten und Qualifizierung
Hausmeister sind in Wohnanlagen häufig die Schnittstelle zwischen Verwalter, Vermieter und Mietern. Sie sind immer dann zur Stelle, wenn handwerkliche Fähigkeit gefragt ist, und sind im besten Fall wahre Allround-Talente. Neben der Bezeichnung Hausmeister gibt es weitere gängige Berufsbezeichnungen, auf die Sie in Stellenanzeigen achten sollten: Objekt-Manager, Facility-Manager, Haustechniker und Hauswart. Hausmeister auf 603-Euro-Basis sollten technisches Verständnis und handwerkliches Geschick mitbringen und im besten Fall schnell vor Ort sein. Da Hausmeisterkosten umlagefähige Betriebskosten sind, können diese auf die Mieter umgelegt werden – allerdings nur dann, wenn es sich um typische Hausmeistertätigkeiten laut Betriebskostenverordnung handelt:
- Reinigung von Haus, Treppe und Straße
- Gartenpflege
- Fahrstuhlbetreuung
- Mülldienst
- Überwachung der Wasser- und Heizungsanlage
Qualifizierung und Anstellung für den Hausmeisterdienst
Reparaturen werden zwar oft von Hausmeistern erledigt, fallen aber nicht unter die üblichen Hausmeistertätigkeiten und können demnach nicht auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Da es keine spezielle Hausmeisterausbildung gibt, sind die meisten Quereinsteiger und kommen aus verschiedenen Branchen, etwa der Elektroindustrie. Bildungseinrichtungen bieten allerdings regelmäßig Lehrgänge oder Seminare an, um Mitarbeiter konkret auf die Arbeiten des Hausmeisterdienstes vorzubereiten. Eine Möglichkeit der Anstellung ist der Minijob – vielen noch als 520-Euro-Job geläufig. Die Verdienstgrenze ist inzwischen an den Mindestlohn gekoppelt und liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro im Monat; zum Januar 2027 steigt sie voraussichtlich auf 633 Euro. Verwalter und Vermieter können eigene Mieter oder Verwandte als Minijobber anstellen, was sich besonders anbietet, wenn bereits ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Wer die Anstellung samt Meldungen und Lohnabrechnung scheut, kann stattdessen einen gewerblichen Hausmeisterdienst beauftragen – der rechnet allerdings per Rechnung ab und ist kein Minijob.
Rechnet ein externer Dienstleister ab statt eines angestellten Minijobbers, entsteht für jede Leistung eine Rechnung; für Dienstleister ohne eigene Rechnungssoftware können Sie auf ein kostenloses Formular für Rechnungen als PDF und eRechnung verweisen.
Vorteile eines Hausmeisters als Minijobber auf einen Blick
Hausmeister anzustellen, die die Arbeit in Form eines Nebenjobs ausüben, kann Ihnen einige Vorteile bringen:
- Vermieter können die Kosten klar kalkulieren: große Planungssicherheit, da genau bekannt ist, welche Kosten anfallen
- Mieter kennen die genauen Kosten besser: klar strukturierte Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung, weniger Streitfälle
- Die Hausmeisterkosten bleiben kalkulierbar: Verdienstgrenze von 603 Euro plus rund 31 Prozent Pauschalabgaben – nach oben ist der Posten gedeckelt
- Leichtere Anstellung von Mietern und Verwandten: ein Aushilfsjob lässt sich gut neben dem Hauptberuf ausüben
Wissenswertes: Was Sie bei der Anstellung beachten sollten
Wenn Sie einen Minijobber für Ihren Hausmeisterdienst anstellen möchten, sollten Sie Folgendes beachten: Sie müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren – geprüft wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Die Verrechnung mit einer Wohnung ist schwierig – oft übernehmen Mieter Hausmeisterdienste gegen eine Wohnung als Vergütung, doch im Fall einer Minijob-Anstellung bietet sich diese Verrechnung wegen möglicher Abrechnungsschwierigkeiten nicht an. Zudem gilt die Verdienstgrenze je Person, nicht je Beschäftigung: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, und neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur ein einziger Minijob pauschal abgabenbegünstigt – jeder weitere wird voll sozialversicherungspflichtig. Setzen Sie außerdem einen rechtskonformen Arbeitsvertrag auf: Namen und Anschriften der Vertragspartner, die Adresse des Mietshauses sowie Vergütung, Arbeitszeit und Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen konkret benannt sein.
Kosten eines Hausmeisters im Minijob
Die Kosten, die für Sie als Vermieter oder Verwalter für einen Hausmeister in Form eines Aushilfsjobs anfallen, setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Pauschalabgaben führen Sie an die Minijob-Zentrale ab, die die Verteilung an die zuständigen Stellen übernimmt. Bei voller Ausschöpfung der Grenze: Vergütung des Minijobbers 603 Euro, zzgl. 15 % Rentenversicherung (90,45 Euro), zzgl. 13 % Krankenversicherung (78,39 Euro), zzgl. 2 % Pauschsteuer (12,06 Euro), zzgl. der Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld (zusammen 1,17 %, rund 7 Euro). Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten von rund 791 Euro im Monat – die Abgabenlast für gewerbliche Arbeitgeber liegt bei etwa 31 Prozent.
Hausmeisterkosten transparent in der Nebenkostenabrechnung
Ob Hausmeisterdienst, Kautionsverwaltung oder Nebenkostenabrechnung: Klar strukturierte, nachvollziehbare Kosten sind für Verwalter, Eigentümer und Mieter gleichermaßen wichtig. Digitale Hausverwaltungslösungen helfen dabei, auch Positionen wie die Hausmeisterkosten transparent zuzuordnen und in der Abrechnung sauber auszuweisen – und schaffen so weniger Streitfälle und mehr Vertrauen zwischen allen Beteiligten.
Umlagefähig ist nur die reine Hauswarttätigkeit, Instandhaltungs- und Reparaturanteile sind vorher herauszurechnen; für den verbleibenden Betrag können Sie den Kostenanteil je Wohnung berechnen und ihn so in der Abrechnung ausweisen, wie ihn der Mieter nachvollziehen kann.
Über den Autor
Jannik ist Head of Revenue Operations bei Getmomo, der Banking-Plattform für Immobilienverwaltungen. Er arbeitet täglich an den Prozessen, um die es in diesem Magazin geht — Kautionsverwaltung, Zahlungsverkehr, Automatisierung — und schreibt hier über Banking-Infrastruktur und Digitalisierung. Technisch verantwortet er den Webauftritt des Magazins.
Fachlich geprüft von Marcel Meitza, Gründer & Geschäftsführer
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