Neue Anforderungen im Zahlungsverkehr: Verification of Payee (VOP) bei SEPA-Überweisungen für Hausverwalter
Die Verification of Payee (VoP) und die Empfängerüberprüfung stellen einen entscheidenden Fortschritt für die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr dar. Ab Oktober 2025 sind Banken in der EU verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Im Rahmen der VoP wird vor der Ausführung einer Überweisung die IBAN mit dem Namen des Kontoinhabers abgeglichen – so wird sichergestellt, dass Zahlungen tatsächlich an den vorgesehenen Empfänger gehen und nicht versehentlich oder durch Betrug fehlgeleitet werden.
Regulatorische Grundlage und das Ziel der VoP
Ab dem 9. Oktober 2025 wird die VoP im gesamten SEPA-Raum verpflichtend – diese Neuerung basiert auf der EU-Verordnung 2024/886, Artikel 5, welche die verpflichtende Umsetzung für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen festlegt. Firmenkunden können durch die Entscheidung für Opt-In oder Opt-Out bestimmen, ob die Empfängerüberprüfung bei ihren Überweisungen aktiviert wird – eine Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf die Haftung bei betrügerischen oder fehlerhaften Transaktionen. Das primäre Ziel der VoP ist die Betrugsprävention: Durch den automatisierten Abgleich von IBAN und Empfängername vor jeder Zahlung wird das Risiko von Fehlüberweisungen und Betrugsfällen deutlich reduziert. Für Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Entlastung, da manuelle Prüfungen und nachträgliche Korrekturen seltener notwendig sind.
Der technische Ablauf der Empfängerüberprüfung
Die VoP betrifft alle Kunden mit einem Zahlungskonto. Die Bank des Auftraggebers sendet vor der Autorisierung einer SEPA-Zahlung eine VoP-Anfrage an die Empfängerbank. Der Ablauf der Prüfung erfolgt in mehreren Schritten:
- Die Zahlung wird mit einer Transportunterschrift an die Bank gesendet
- Die Bank führt den technischen IBAN-Namensabgleich durch
- Innerhalb weniger Sekunden liegt ein Ergebnis vor
- Nach der Prüfung erhalten Sie ein Protokoll im neuen pain.002-VoP-Format
- Der Auftraggeber kann die Zahlung anschließend freigeben oder abbrechen
Die möglichen Prüfungsergebnisse
Die Empfängerbank meldet dem Auftraggeber eines von vier möglichen Ergebnissen zurück. Zu beachten: Die hier beschriebenen Abläufe beziehen sich insbesondere auf den Partner HCOB Bank – bei anderen Banken kann die Umsetzung leicht abweichen, orientiert sich aber meist an denselben EU-weiten Vorgaben.
| Ergebnis | Bedeutung | Implikation |
|---|---|---|
| Match | Name und IBAN stimmen vollständig überein. | Zahlung kann freigegeben werden. |
| Close Match | Teilweise Übereinstimmung – Daten sind ähnlich, aber nicht identisch. | Erfordert sorgfältige Prüfung und ggf. manuelle Entscheidung durch den Zahler. |
| No Match | Keine Übereinstimmung zwischen gesendetem und hinterlegtem Namen. | Führt typischerweise zur Ablehnung oder erfordert weitere Prüfung der Zahlung. |
| No Check | Die Prüfung war nicht möglich, z. B. wegen Zeitüberschreitung. | Zahlung ohne verlässliches VoP-Ergebnis – erhöhte Sorgfaltspflicht. |
Besondere Anforderungen an Unternehmen und Hausverwaltungen
Als Unternehmen, das regelmäßig Zahlungen tätigt (z. B. Mieten, Betriebskosten, Handwerkerrechnungen), beeinflussen die neuen Vorgaben die internen Prozesse im Zahlungsverkehr maßgeblich. Technisch müssen Systeme das neue pain.002-VoP-Format verarbeiten können; zur Unterstützung der VoP-Prüfungen wurden zudem neue EBICS-Auftragsarten eingeführt (CTV für SEPA-Überweisungen, CIV für Instant Payments, VPZ für den VoP-Status-Report), während die bekannten Auftragsarten CTT und CIP bestehen bleiben. Obwohl die Banken den technischen Abgleich durchführen, tragen Unternehmen weiterhin die volle Haftung für die Richtigkeit der Empfängerdaten – die sorgfältige Pflege der Stammdaten bleibt daher unerlässlich. Zusätzliche Tradenames können als weitere Bezeichnungen für ein Konto hinterlegt werden, um eine breitere Abdeckung möglicher Namensvarianten zu ermöglichen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die VoP markiert einen bedeutenden Fortschritt für die Sicherheit des Zahlungsverkehrs. Für Unternehmen mit hohem Transaktionsvolumen ist eine rechtzeitige Vorbereitung unerlässlich: Hausverwaltungen müssen die organisatorische und technische Umsetzung sicherstellen, wozu die Aktualisierung bestehender Systeme und Anpassungen in den internen Abläufen gehören. Eine klare Kommunikation und Information über die Ergebnisse der Prüfung ist für den Auftraggeber essenziell, um Unsicherheiten und Verzögerungen zu vermeiden.
Über den Autor
Als Head of Revenue Operations bei Getmomo, der Banking-Plattform für Immobilienverwaltungen, verantwortet Jannik alles, was Umsatz skalierbar macht: Strategie, Prozesse, Systeme und die Menschen, die damit arbeiten. Er prüft unsere Artikel auf technische Aspekte, berichtet über Automation und ist der technische Ansprechpartner & Betreuer von unserem Webauftritt.
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