Wie sind die Mietkautionen abgesichert?
Die Kautionseinlagen werden auf Treuhandkonten bei einem kontoführenden Kreditinstitut verwahrt. Sie unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Mieter gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Abhängig vom kontoführenden Institut kann darüber hinaus eine freiwillige Einlagensicherung über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus bestehen. Ob und in welchem Umfang eine solche zusätzliche Einlagensicherung besteht, richtet sich ausschließlich nach den Sicherungsbedingungen des jeweiligen kontoführenden Kreditinstituts. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Sicherungsbedingungen des kontoführenden Kreditinstituts.