Sichere Anlage von WEG-Geldern: Der Fall Deutsche Rücklagen und was Haus­verwaltungen heute beachten müssen

In den vergangenen Monaten sorgten Berichte über fragwürdige Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschafts-Rücklagen (WEG-Rücklagen) für Aufsehen. Die Hausverwaltung Kallmeyer & Nagel sowie die DR Deutsche Rücklagen GmbH gerieten in den Fokus der Öffentlichkeit, weil sie Gelder von Wohnungseigentümern offenbar ohne deren Zustimmung in risikobehaftete Anleihen investierten.

Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit, dass Hausverwaltungen die gesetzlichen Grundlagen für die Anlage von WEG-Geldern genau kennen und einhalten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Vorgaben sowie den aktuellen Fall, der gut zeigt, was in der Anlage verboten ist.

1. Gesetzliche Grundlagen für die Anlage von WEG-Geldern

Ordnungsmäßige Verwaltung nach dem WEG-Gesetz

Nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gehört es zur ordnungsmäßigen Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft, eine angemessene Erhaltungsrücklage zu bilden. Diese dient dazu, künftige Reparaturen und Sanierungen der Immobilie zu finanzieren.

Getrennte Vermögensverwaltung

Ein Verwalter ist verpflichtet, das Gemeinschaftsvermögen strikt von seinem eigenen Vermögen zu trennen. Das bedeutet, dass WEG-Gelder nicht in der Bilanz der Hausverwaltung auftauchen dürfen und nur für Zwecke der WEG genutzt werden dürfen. In der Vergangenheit wuden in dem Zusammenhang häufig offene Treuhandkonten genutzt. Hier hat sich die Rechtsprechung klar geändert und von einer Anlage in dieser Form von Konten ist unbedingt abzusehen.  

Sicherheit und Verfügbarkeit der Gelder

Es gibt keine explizite gesetzliche Vorgabe, wo genau WEG-Gelder angelegt werden müssen. Allerdings muss die Anlage nach allgemeiner Rechtsauffassung folgende Kriterien erfüllen:

  • Sicher: Keine spekulativen Anlagen oder Finanzprodukte mit hohem Risiko
  • Liquid: Gelder müssen bei Bedarf abrufbar sein bzw. in einer angemessenen Zeit. Längerfristige Anlagen sind nicht unmöglich, doch kommt es auf angessene Aufteilung an, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit bei unvorhergesehenen Ausgaben zu vermeiden
  • Zustimmungspflichtig: Anlageentscheidungen bedürfen eines Beschlusses der Wohnungseigentümer

Im Klartext heißt das: Festverzinsliche Anlagen mit langer Laufzeit oder spekulative Finanzprodukte sind problematisch, wenn sie nicht von den Eigentümern explizit genehmigt wurden und wenn diese den Großteil der Rücklage ausmachen.

Der Fall Deutsche Rücklagen und was Hausverwaltungen heute beachten müssen

„Aufklärung und Transparenz sind der mit Abstand wichtigste Punkt in der Zusammenarbeit zwischen WEG und Hausverwaltung. Falls Zweifel bestehen, sollten beide Seiten im beidseitigen Interesse noch einmal Rücksprache mit Experten halten.“

2. Der Fall Kallmeyer & Nagel und DR Deutsche Rücklagen GmbH – Was war verboten?

Hier möchten wir einmal aufgreifen, was bisher bekannt ist bzw. welche Anschuldigungen aktuell gegen die einzelnen Akteure erhoben werden. 

Der Fall der Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH

Die Hamburger Hausverwaltung Kallmeyer & Nagel verwaltete rund 10.000 Wohneinheiten in Norddeutschland. Sie investierte offenbar Gelder von Wohnungseigentümergemeinschaften in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH, ohne dass die betroffenen Eigentümer dies wussten oder zugestimmt hatten.

Problematisch war hierbei:

  • Keine Zustimmung der Eigentümer zur Anlageform.
  • Investition in langfristige Anleihen, die nicht jederzeit verfügbar sind.
  • Nutzung von Kreditmitteln, für die weitere Anlage in Anleihen der DR.

Im Januar 2025 stellte Kallmeyer & Nagel einen Insolvenzantrag, nachdem mehrere WEGs auf eine Rückzahlung der ihrer Ansicht nach veruntreuten Gelder bestanden.

“Nach der Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH im Februar werden vermutlich noch weitere WEG in den nächsten Monaten herausfinden, dass die sicher geglaubte Rücklage zu großen Teilen verloren ist.”

Der Fall der DR Deutsche Rücklagen GmbH

Die DR Deutsche Rücklagen GmbH bot Anleihen mit Laufzeiten bis 2026, 2029 und 2031 an. Diese wurden von einigen Hausverwaltungen als Anlageform für WEG-Rücklagen genutzt. Eine mögliche Absprache zwischen Geschäftsführern der DR mit Geschäftsführern der beteiligten Hausverwaltungen wird aktuell untersucht. 

Wichtige Punkte in diesem Fall:

  • BaFin-Eingriff: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete bereits 2024 an, dass das Unternehmen sein Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss, da es keine Lizenz dafür besaß.
  • Fällige Zinszahlungen blieben aus, sodass Anleger um ihr Geld fürchten mussten.
  • Gläubigerversammlung abgesagt: Dies verstärkte Unsicherheiten und Zweifel an der Seriosität der Anleihe.

Die genaue Schadensumme steht aktuell noch nicht fest, liegt aber bei einzelnen WEG schon bei teilweise mehr als €1,5 Millionen. Bei vermutlich hunderten betroffenen WEGs könnten so sehr schnell extrem hohe Summen zusammenkommen. 

Konsequenzen für Hausverwaltungen – Was ist zu tun?

3. Konsequenzen für Hausverwaltungen – Was ist zu tun?

Die beiden Fälle zeigen deutlich, wie wichtig eine rechtssichere Verwaltung von WEG-Geldern ist. Hier einige Empfehlungen für Hausverwaltungen, um rechtliche Probleme und finanzielle Schäden zu vermeiden:

  • Transparenz: Alle Finanzentscheidungen sollten klar dokumentiert und regelmäßig offengelegt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Beiratsmitgliedern der WEG mit einfachen Sichtrechten auszustatten, um Vertrauen aufzubauen. Bei einer Verwaltung der WEG-Konten über eine digitale Lösung wie Getmomo kann dies einfach mit wenigen Klicks erfolgen und ohne zusätzliche Kosten für die Verwaltung oder die WEG.
  • Sorgfaltspflicht beachten: Von riskanten Finanzprodukten sollte immer Abstand genommen werden, auch mit ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümer, da die Aufklärung zu einzelnen Risikobestandteilen nicht für alle Beteiligten gewährleistet werden kann.
  • Expertenrat einholen: Bei unsicherer Rechtslage sollte eine Fachberatung durch einen Experten aus dem Bankwesen oder einen Juristen erfolgen und entsprechend dokumentiert werden.
  • Institutsauswahl: Bei der Auswahl von Instituten sollten deutsche Banken mit Top-Bonität und Zugehörigkeit zu mindestens einem Einlagensicherungssystem bevorzugt werden. Von einer Anlage in andere rechtliche Vehikel sollte Abstand genommen werden. Eine Anfrage bei der BaFin kann gerade bei Angeboten, die stark vom Markt abweichen, zusätzliche Sicherheit schaffen.
  • Digitale integrierte Angebote bevorzugen: Viele WEGs nutzen kleine lokale Volksbanken und Sparkassen. Diese verlangen oft sehr hohe Gebühren und bieten ein sehr schlechtes Servicelevel. Die Nutzung einer digitalen Plattform wie Getmomo, die verschiedene Bankangebote von deutschen Partnerbanken bündelt, kann auf Seiten der WEG zu deutlich besseren Konditionen und auf Seiten der Hausverwaltung zu starken Einsparungen in den Arbeitsabläufen führen.

Fazit

Die Skandale um Kallmeyer & Nagel und DR Deutsche Rücklagen GmbH zeigen, wie wichtig es ist, dass Hausverwaltungen gesetzeskonform und transparent mit den Geldern der Wohnungseigentümer umgehen. Rechtssichere Anlageformen und eine klare Zustimmungspflicht durch die Eigentümer sind entscheidend, um finanzielle Verluste und juristische Konsequenzen zu vermeiden.

„Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer geplanten Geldanlage bestehen, sollte stets fachlicher Rat eingeholt werden. Denn am Ende zählt die Sicherheit der Eigentümergemeinschaft – und das Vertrauen in die Verwaltung.“

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