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Was passiert im Falle einer Insolvenz der Hausverwaltung?

Die Kautionseinlagen werden treuhänderisch auf separaten Treuhandkonten bei einem kontoführenden Kreditinstitut verwahrt und den jeweiligen Mietverhältnissen zugeordnet. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind treuhänderisch verwahrte Mietkautionen vom sonstigen Vermögen der Hausverwaltung getrennt zu halten. Sie gehören daher grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse der Hausverwaltung.