Nachmieter finden - Rechte & Pflichten für Mieter

Oft verändert sich die Lebenssituation eines Mieters schneller als gedacht. Ein neuer Job, ein Umzug in eine andere Stadt oder persönliche Gründe können dazu führen, dass man den Mietvertrag vorzeitig beenden möchte. Doch in Deutschland gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Für viele ist das eine lange Zeit, wenn der Auszug eigentlich sofort erfolgen soll. Genau deshalb ist die Suche nach einem Nachmieter hier besonders wichtig, da rechtliche Vorgaben, verschiedene Mietvertragsarten und die Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsauflösung klar geregelt sind.

An dieser Stelle taucht oft ein Begriff auf, der für viele Mieter mit Hoffnung verbunden ist: der Nachmieter. Wer einen geeigneten Nachmieter stellt, hofft auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis. Aber: Welche Rechte und Pflichten gelten dabei eigentlich? Muss der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren? Und was ist überhaupt eine Nachmieterklausel?

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, erklärt praxisnah den Ablauf einer Nachmietersuche und zeigt, worauf sowohl Mieter als auch Eigentümer achten sollten. Dabei gehen wir auch auf typische Situationen aus dem Alltag von Immobilienverwaltern ein.

Nachmieter – Was ist das überhaupt?

Ein Nachmieter ist eine Person, die bereit ist, eine Wohnung unmittelbar nach dem bisherigen Mieter zu übernehmen. Dabei entsteht ein neuer Mietvertrag zwischen dem Vermieter und Nachmieter. Für Hausverwaltungen bedeutet dies zum einen dass die Bonität als auch die Eignung des neuen Mieters geprüft werden muss und zugleich ein neuer Vertragsprozess aufgesetzt wird. Wichtig ist: Ein vorgeschlagener Nachmieter muss vom Vermieter nicht automatisch akzeptiert werden! Nur wenn im Mietvertrag eine eindeutig formulierte Nachmieterklausel enthalten ist, kann daraus eine Verpflichtung entstehen.

Nachmieter ziehen in die neue Wohnung

Darf man als Mieter einen Nachmieter stellen?

Viele Mieter gehen davon aus, dass sie jederzeit das Recht haben, einen Nachmieter zu stellen, um das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Mietern sollte jedoch bewusst sein, dass die Einhaltung der Kündigungsfristen eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Das deutsche Mietrecht sieht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag vor, selbst dann nicht, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt.

Gesetzliche Regelung im Mietrecht

Laut § 573c BGB beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für Mieter in der Regel drei Monate. Möchte ein Mieter früher ausziehen, bleibt er ohne Sonderregelung weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet, bis zum regulären Vertragsende, wobei das genaue Datum des Vertragsendes für die Einhaltung der gesetzlichen Fristen entscheidend ist.

Ein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung besteht nur dann, wenn:

  • eine Nachmieterklausel im Mietvertrag enthalten ist
  • oder der Mieter ein berechtigtes Interesse geltend machen kann (z. B. berufsbedingter Umzug, gesundheitliche Gründe oder unzumutbare Umstände)

Nachmieterklausel im Mietvertrag

Wenn der Mietvertrag eine entsprechende Nachmieterklausel enthält, kann sich daraus unter Umständen ein Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis ergeben. Unter der Voraussetzung dass der Mieter einen geeigneten Nachmieter vorschlägt. Die Bedingung für eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag besteht meist darin, dass ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, der bereit ist, die Wohnung zu denselben Konditionen zu übernehmen und die Interessen beider Parteien im Rahmen des Vertrags gewahrt bleiben. Doch Vorsicht: Nicht jede Klausel ist rechtlich bindend. Allgemeine Formulierungen wie „Der Mieter kann einen Nachmieter stellen“ genügen in der Regel nicht.

Immobilienverwalter und Eigentümer sollten solche Klauseln im Mietvertrag daher genau prüfen, sowohl inhaltlich als auch im Zusammenhang mit der konkreten Situation des Mieters.

Ohne vertragliche Vereinbarung oder triftigen Grund besteht kein rechtlicher Anspruch, einen Nachmieter zu stellen. Die Entscheidung, ob ein vorgeschlagener Nachmieter akzeptiert wird, liegt letztlich beim Vermieter.

Mietvertrag

Gibt es ein Recht auf Nachmieterstellung?

Viele Mieter hoffen, dass sie durch das Stellen eines Nachmieters automatisch aus dem Mietvertrag entlassen werden. Im deutschen Mietrecht gibt es jedoch kein allgemeines Recht auf Nachmieterstellung.

Ein Anspruch auf Entlassung besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt ein berechtigtes Interesse des Mieters (z. B. berufsbedingter Umzug) sowie ein geeigneter Nachmieter, der die Wohnung zu den bisherigen Konditionen übernimmt (auch darf der Vermieter keine sachlichen Einwände haben). Dabei können insbesondere die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des potenziellen Nachmieters für die Entscheidung des Vermieters ausschlaggebend sein. Die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt bei der Beurteilung von Nachmieterklauseln und der vorzeitigen Vertragsauflösung regelmäßig diese Umstände.

Enthält der Mietvertrag eine Nachmieterklausel, kann diese die rechtliche Lage zugunsten des Mieters verbessern. Ohne Klausel liegt die Entscheidung beim Eigentümer selbst.

Voraussetzungen für die Entlassung aus dem Mietvertrag

Auch wenn viele Mieter hoffen, durch einen Nachmieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, ist das rechtlich nicht selbstverständlich. Neben der regulären Kündigung kann auch eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrags eine Alternative sein, um das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Vermieter zustimmt und es gibt klare Regeln, wann er das nicht muss.

Grundsätzlich gilt: Ohne Kündigung oder ausdrückliche Vereinbarung bleibt der bestehende Mietvertrag gültig, samt aller Rechte und Pflichten, insbesondere der Mietzahlungen bis zum Vertragsende. Bei der Übernahme von Möbeln oder Einbauten durch den Nachmieter sollten separate Vereinbarungen getroffen werden, um die rechtlichen und vertraglichen Aspekte klar zu regeln.

Wann besteht eine Chance auf Entlassung?

Ein Mieter kann früher aus dem Vertrag entlassen werden, wenn:

  • eine Nachmieterklausel im Mietvertrag enthalten ist,
  • ein geeigneter Nachmieter gestellt wird,
  • der Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen (z. B. Miethöhe, Zustand, Kündigungsregelungen),
  • kein triftiger Grund für eine Ablehnung vorliegt,
  • und ein berechtigtes Interesse des Mieters besteht.

Für viele Mieter stellt die Stellung eines Nachmieters eine Abkürzung der regulären Mietdauer dar, da sie so den Mietvertrag vorzeitig und rechtlich vereinfacht beenden können.

Das bedeutet: Die reine Vorstellung eines Nachmieters reicht nicht aus. Die „Vertragsübernahme“ muss für den Vermieter zumutbar sein und für die Immobilie keine Nachteile bedeuten.

Ablehnung: Wann der Vermieter Nein sagen darf

Auch wenn ein Mieter einen Nachmieter vorschlägt, ist der Vermieter nicht verpflichtet, diesem zuzustimmen. Die Entscheidung liegt grundsätzlich beim Vermieter, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich eine Nachmieterklausel vereinbart, die etwas anderes vorsieht. Lehnt der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter ab, sollte er seine Entscheidung auf Nachfrage nachvollziehbar begründen können.

Typische Gründe für eine Ablehnung

Der Vermieter darf einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen, wenn:

  • der Nachmieter nicht die volle Miete zahlen kann (fehlende Bonität),
  • der Nachmieter nicht in der Lage ist, die wirtschaftlichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen,
  • wichtige Unterlagen nicht vorgelegt werden (z. B. Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweis),
  • der Nachmieter nicht bereit ist, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen,
  • der Vermieter mehrere Bewerber zur Auswahl hat und eine freie Entscheidung trifft,
  • oder der Nachmieter zur Immobilie nicht passt (z. B. zu viele Personen auf zu kleiner Wohnfläche).

In der Praxis lehnen viele Vermieter einen Nachmieter ab, wenn sie Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Zahlungsfähigkeit haben. Das ist ihr gutes Recht, solange es sachlich begründet ist und nicht willkürlich erfolgt.

Ablehnung des Nachmieter

Pflichten des Mieters bei der Nachmietersuche

Wer früher aus dem Mietvertrag raus möchte, übernimmt Verantwortung. Einen Nachmieter zu stellen bedeutet nicht nur, jemanden „mitzubringen“ sondern auch, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Dabei sollte von der Auswahl des Nachmieters bis zur Übergabe der Wohnung, alles sorgfältig geplant und dokumentiert werden.

Was der Mieter konkret leisten muss

Damit die Nachmietersuche Aussicht auf Erfolg hat, sollte der Mieter folgende Punkte beachten:

  • Geeigneten Nachmieter finden: Die vorgeschlagene Person sollte zuverlässig, solvent und bereit sein, den bestehenden Mietvertrag zu übernehmen: ohne Sonderwünsche bei Miethöhe oder Ausstattung.
  • Unterlagen bereitstellen: Der Vermieter oder Verwalter benötigt eine vollständige Selbstauskunft, Gehaltsnachweise und ggf. eine SCHUFA-Auskunft. Diese muss der Mieter vom potenziellen Nachmieter einholen.
  • Kommunikation übernehmen: Der Mieter sollte aktiv mit dem Nachmieter und dem Vermieter kommunizieren, Besichtigungen organisieren und den Kontakt ermöglichen.
  • Fotos vom Zustand der Wohnung machen: Es ist ratsam, bei der Übergabe Fotos anzufertigen, um den Zustand der Wohnung sowie eventuelle Schäden oder Mängel zu dokumentieren.
  • Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben: Wenn im Mietvertrag z. B. Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, müssen diese vor Übergabe erledigt sein.

Je besser der Mieter vorbereitet ist, desto größer die Chancen, dass der Nachmieter akzeptiert wird und er selbst frühzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen wird.

Nachmieter und Mietkaution

Was passiert mit der Kaution bei einem Nachmieterwechsel?

Beim Wechsel des Mieters stellt sich häufig die Frage, wie mit der hinterlegten Mietkaution umzugehen ist. Grundsätzlich bleibt die Kaution bis zur vollständigen Beendigung des Mietverhältnisses beim Vermieter. Das bedeutet Erst wenn der ursprüngliche Mieter die Wohnung ordnungsgemäß übergeben hat und alle Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt sind, prüft der Vermieter den Zustand der Wohnung und entscheidet über die Rückzahlung der Kaution. In der Regel erfolgt die Auszahlung erst nach der Wohnungsübergabe und einer abschließenden Kontrolle auf eventuelle Schäden oder ausstehende Nebenkosten.

Wichtig für Mieter: Die Kaution sollte niemals direkt an den Nachmieter übergeben werden, ohne dass der Vermieter zustimmt. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ansprüche aus dem alten Mietverhältnis nicht mehr abgesichert sind. Es empfiehlt sich, die Rückzahlung der Kaution schriftlich mit dem Vermieter zu vereinbaren und den Nachmieter über die Höhe sowie die Bedingungen der Kautionsrückzahlung zu informieren. So bleiben alle Seiten auf der sicheren Seite und Missverständnisse werden vermieden.

Untermietvertrag als Alternative zur Nachmietersuche

Schild Untermieter gesucht

Wann ist Untermiete sinnvoll?

Nicht immer ist die Suche nach einem Nachmieter die beste oder einzige Lösung, wenn ein Mieter die Wohnung vorübergehend verlassen möchte. In bestimmten Fällen kann ein Untermietvertrag eine flexible Alternative sein – etwa, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen für einige Monate in eine andere Stadt muss oder eine längere Reise plant, aber das Mietverhältnis nicht endgültig aufgeben will.

In solchen Situationen kann der Mieter einen Untermieter aufnehmen, der für einen festgelegten Zeitraum in die Wohnung einzieht. Voraussetzung ist jedoch immer die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Ohne diese Zustimmung riskiert der Mieter eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietvertrags. Der Untermietvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und die Rechte und Pflichten beider Parteien klar regeln, von der Miethöhe, über die Nutzung der Wohnfläche bis hin zu den Bedingungen für die Beendigung des Untermietverhältnisses.

Für Mieter bietet die Untermiete den Vorteil, die Wohnung und das Mietverhältnis zu behalten, während sie vorübergehend nicht vor Ort sind. Gleichzeitig bleibt der Vermieter über alle Veränderungen informiert und kann sicherstellen, dass die Wohnung weiterhin ordnungsgemäß genutzt wird. In jedem Fall gilt: Transparenz und klare Vereinbarungen schützen alle Beteiligten vor späteren Streitigkeiten.

Anzeigen schalten und Nachmieter finden

Tipps für die erfolgreiche Nachmietersuche

Die Suche nach einem passenden Nachmieter gelingt am besten, wenn Mieter und Vermieter gemeinsam strukturiert vorgehen. Eine professionelle und aussagekräftige Anzeige ist dabei der erste Schritt: Beschreiben Sie die Wohnung detailliert: inklusive Wohnfläche, Zimmeranzahl, Lage, Miethöhe und besonderen Ausstattungsmerkmalen. Geben Sie auch die wichtigsten Bedingungen des Mietvertrags an, wie etwa die Kündigungsfrist, Nebenkosten und eventuelle Besonderheiten wie Stellplatz oder Keller.

Nutzen Sie verschiedene Kanäle, um die Anzeige zu verbreiten: Online-Immobilienportale, soziale Netzwerke und lokale Anzeigenblätter erhöhen die Reichweite und die Chance, schnell geeignete Nachmieter zu finden. Legen Sie im Vorfeld klare Auswahlkriterien fest, zum Beispiel in Bezug auf Bonität, Einkommen und berufliche Situation der Interessenten. Führen Sie persönliche Gespräche und lassen Sie sich relevante Unterlagen wie Gehaltsnachweise und eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.

Achten Sie darauf, dass der Nachmieter bereit ist, die bestehenden Pflichten und Rechte aus dem Mietvertrag zu übernehmen. Vereinbaren Sie alle wichtigen Details zur Wohnungsübergabe und zur Kautionsrückzahlung schriftlich, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Informieren Sie den Nachmieter transparent über alle Kosten, die Miete, Nebenkosten und die Bedingungen für eine eventuelle Kündigung des Mietvertrags.

Durch eine strukturierte Nachmietersuche und eine enge Zusammenarbeit zwischen Mieter und Vermieter erhöhen sich die Chancen, einen zuverlässigen Nachmieter zu finden und das Mietverhältnis reibungslos zu beenden.

Fazit: Nachmieter finden – Das sollten Mieter und Vermieter wissen

Das Finden eines Nachmieters kann für Mieter eine gute Möglichkeit sein, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, allerdings nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne eine Nachmieterklausel im Vertrag besteht kein automatischer Anspruch auf Entlassung, und der Vermieter darf einen Nachmieter ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.

Typische Beispiele sind etwa, wenn der Nachmieter die Miete nicht zahlen kann oder die Wohnung für eine größere Familie mieten möchte, obwohl sie dafür nicht geeignet ist. Sind jedoch alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Mieten einer neuen Wohnung und dem Umzug nichts im Wege.

Für Mieter bedeutet das: sorgfältig einen passenden Nachmieter suchen, alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen und offen mit Vermieter und Verwalter kommunizieren. Für Eigentümer und Verwalter gilt: klare Kriterien bei der Nachmieterauswahl helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess fair zu gestalten.

Mit dem richtigen Vorgehen können beide Seiten eine für sie passende Lösung finden und das Mietverhältnis sauber und rechtssicher beenden.

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