Hausmeister übernehmen wichtige Tätigkeiten, wie die Gartenpflege oder Reparaturen, in Häusern und Wohnanlagen. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit einen Mitarbeiter auf unterschiedliche Weise anzustellen. Besonders die Anstellung Ihrer Hausmeister auf 520 Euro Basis kann ein großer Gewinn für Verwalter sein.
Hausmeister: Tätigkeiten und Qualifizierung
Hausmeister sind in Wohnanlagen häufig die Schnittstelle zwischen Verwalter, Vermieter und den Mieter. Sie sind immer dann zur Stelle, wenn handwerkliche Fähigkeit gefragt ist und sind im besten Fall wahre Allround-Talente.
Neben der Bezeichnung des Hausmeisters gibt es noch weitere gängige Berufsbezeichnung. Achten Sie deshalb in Stellenanzeigen auch auf Folgende:
- Objekt-Manager
- Facility-Manager
- Haustechniker
- Hauswart
Die Aufgaben eines Hausmeisters
Hausmeister auf 520 Euro Basis sollten technisches Verständnis und handwerkliches Geschick mitbringen und im besten Fall schnell vor Ort sein. Da Hausmeisterkosten umlagefähige Betriebskosten sind, können diese auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings nur dann, wenn es sich bei den Tätigkeiten um typische Hausmeistertätigkeiten handelt. Laut der Betriebskostenverordnung sind das folgende:
- Reinigung von Haus, Treppe und Straße
- Gartenpflege
- Fahrstuhlbetreuung
- Mülldienst
- Überwachung der Wasser- und Heizungsanlage
Übrigens: Reparaturen werden zwar oft von Hausmeister erledigt, fallen aber nicht unter die üblichen Hausmeistertätigkeiten und können demnach nicht auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Qualifizierung und Anstellung für den Hausmeisterdienst
Da es keine spezielle Hausmeisterausbildung gibt, sind die meisten von ihnen Quereinsteiger und kommen aus verschiedenen Branchen, wie zum Beispiel der Elektroindustrie. Von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen werden allerdings regelmäßig Lehrgänge oder Seminare angeboten, um Mitarbeiter konkret auf die Arbeiten des Hausmeisterdienstes vorzubereiten.
Eine Möglichkeit der Anstellung eines Hausmeisterdienstes ist die des 520 Euro Jobs. Dieser ist auch bekannt unter Minijob, Nebenjob oder Aushilfsjob. Verwalter und Vermieter haben hier die Wahl, einen professionellen Dienstleister für den Job zu beauftragen oder eigene Mieter und Verwandte mit den Aufgaben vertraut zu machen und als Minijobber anstellen. Besonders in letzterem Fall bietet sich eine Anstellung auf 520 Euro Basis an, da es ohne Probleme neben dem Hauptberuf durchgeführt werden kann und im besten Fall bereits ein gutes Vertrauensverhältnis besteht.
Aber auch für Arbeitgeber, die mehrere kleine Mietobjekte haben, ist ein externer Dienstleister auf 520 Euro Basis attraktiv, da die Hausmeisterkosten gering bleiben und keine Lohnnebenkosten anfallen.
Vorteile für eines Hausmeisters als Minijobber auf einen Blick
Hausmeister anzustellen, die die Arbeit in Form eines Nebenjobs ausüben kann Ihnen einige Vorteile bringen:
- Vermieter können die Kosten klar kalkulieren
Stellen Sie Ihren Hausmeister auf 520 Euro Basis an, haben Sie eine große Planungssicherheit und wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen - Mieter kennen die genauen Kosten besser
Für Sie als Verwalter oder Vermieter ist es einfacher, Ihren Mieter die Kosten für den Hausmeisterdienst in der Nebenkostenabrechnung unter den umlagefähigen Betriebskosten aufzulisten, wenn Sie sie als Minijobber anstellen. Die Ausgaben sind klar strukturiert und es kommt dadurch deutlich weniger zu Streitfällen um die Hausmeisterkosten. - Die Hausmeisterkosten bleiben gering
Mit der Obergrenze von 520 Euro bleiben Ihre Kosten gering und Sie zahlen keine Lohnnebenkosten. - Sie haben es leichter, Mieter und Verwandte anzustellen
Da ein Aushilfsjob leicht neben dem Hauptberuf durchgeführt werden kann, können Sie Mieter, die schnell vor Ort sind, oder Verwandte, zu denen Sie Vertrauen haben, besser einstellen.
Wissenswertes:
Wenn Sie einen Minijober für Ihren Hausmeisterdienst anstellen möchten, sollten Sie noch folgende Dinge beachten:
- Nachweispflicht beim Finanzamt
Wenn Sie einen Arbeitnehmer auf 520 Euro basis für Ihren Hausmeisterdienst anstellen, dann stehen Sie in der Pflicht, dem Finanzamt die geleisteten Arbeitsstunden mitzuteilen. - Verrechnung mit der Wohnung schwierig
Oftmals übernehmen Mieter Hausmeisterdienste und werden dafür in Form einer Wohnung vergütet. Im Fall einer Minijob-Anstellung, bietet sich diese Verrechnung allerdings nicht an, da es sonst zu Abrechnungsschwierigkeiten kommen kann. - Nur ein 520 Euro Job möglich
Ein Minijob als Ergänzung zum Hauptberuf ist möglich, allerdings darf nur ein 520-Euro-Job steuerfrei ausgeübt werden. Sollten Hausmeister weitere Nebenjobs haben und die Grenze von 520 Euro übersteigen, dann werden die zusätzlichen Einnahmen dem Hauptverdienst hinzugerechnet und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. In diesem Fall müssten Sie als Eigentümer die vollen Sätze der Sozialabgaben entrichten.
- Setzen Sie einen rechtskonformen Arbeitsvertrag auf
Ein Hausmeisterdienst muss zuverlässig sein, weshalb es wichtig ist, dass Sie auch bei einem Aushilfsjob einen offiziellen Arbeitsvertrag aufsetzen. Achten Sie darauf, dass vor allem die notwendigen wie zum Beispiel Namen und Anschriften der Vertragspartner sowie die Adresse des Mietshauses, in dem die Tätigkeit verrichtet wird, enthalten sind. Außerdem müssen Sie die Höhe der Vergütung, die Arbeitszeit und den Beginn des Arbeitsverhältnisses konkret benennen.
Kosten eines Hausmeisters auf 520 Euro Basis
Die Kosten, die für Sie als Vermieter oder Verwalter für Hausmeister in Form eines Aushilfsjob anfallen, setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Insgesamt belaufen sich auf 562,50 Euro. Die gesamten Sozialabgaben werden an die Bundesknappschaft überwiesen, die dann die Verteilung an die zuständigen Stellen übernimmt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Vergütung des Minijobbers: 520 Euro
+ 12 Prozent Rentenversicherung: 62,4 Euro
+ 11 Prozent Krankenversicherung: 57,20 Euro
+ 2 Prozent Steuern: 10,4 Euro
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Gesamte Kosten 650,00 Euro