Kautionskonten für Verwalter
Bei der Barkaution handelt es sich um eine der traditionellsten Formen der Mietsicherheit. Hierbei hinterlegt der Mieter den entsprechenden Geldbetrag direkt beim Vermieter oder auf einem speziellen Kautionskonto. Dieser Betrag dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter, um eventuelle Schäden oder Forderungen, die während der Mietzeit entstehen könnten, abzudecken. Gemäß § 551 Absatz 1 BGB darf diese Kaution höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen. Mehr Informationen zur Rechtslage finden Sie hier.