Die Mietkaution, auch als Mietsicherheit bezeichnet, dient als Absicherung für den Vermieter im Falle von Mietzahlungsausfällen oder Schäden.
Gemäß § 551 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf die Höhe der Kaution nicht mehr als 3 Kaltmieten betragen. Der Mieter hat laut § 551 Absatz 2 BGB das Recht, die Kaution in 3 Monatsraten zusammen mit der jeweiligen Monatsmiete zu zahlen.
Eine Mietkaution ist jedoch keine Pflicht und nur dann verbindlich, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In der Regel wird jedoch eine Kaution als Absicherung für beide Parteien, Vermieter und Mieter, vereinbart.
Gemäß Gesetz darf der Vermieter die Mietkaution nur für bestimmte Zwecke verwenden, nachdem er sie auf ein separates Konto eingezahlt hat. Dazu gehören:
Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter nur diese Kosten von der Kaution abziehen darf und der Mieter das Recht hat, den Verbleib der Kaution zu überprüfen, bevor er sie zurückerhält.
Das sogenannte „Abmieten“ der Kaution bedeutet, dass der Mieter seine letzten 2 oder 3 Monatsmieten vor Auszug nicht zahlt, da er diese mit der Kaution verrechnen möchte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht erlaubt ist. Die Kaution wird erst nach dem Auszug des Mieters zurückgezahlt, daher darf der Mieter nicht aufhören, seine Mietzahlungen zu leisten, um die Kaution auf diese Weise zurückzugewinnen. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Mietzahlungen bis zum Auszug aufrechterhalten, um eventuelle Probleme mit dem Vermieter zu vermeiden.
Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Der Vermieter darf dies nicht ablehnen. In der Regel werden die Raten wie folgt gezahlt:
Es gibt verschiedene Arten von Mietkaution, die im Mietvertrag vereinbart werden können. Einige Beispiele sind:
Eine Kautionsbürgschaft, auch bekannt als Mietkautionsbürgschaft, ist eine Art von Kaution, bei der eine dritte Partei, der Bürge, für die Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter einsteht. Es gibt verschiedene Arten von Bürgen, die eine Kautionsbürgschaft übernehmen können, wie zum Beispiel:
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Bürge gewisse Verpflichtungen hat und dass es ihm das Risiko einer Inanspruchnahme einbringt. Es ist deshalb ratsam, sich vorher gründlich zu informieren und das Angebot von Bürgen mit Bedacht zu wählen.
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