Die Mietkaution

Die Mietkaution wurde übergeben, der Mieter erhält im Anschluss der Wohnungsübergabe den Schlüssel

Allgemeines (Rechtsgrundlagen) zum Thema Mietkaution

Die Mietkaution, auch als Mietsicherheit bezeichnet, dient als Absicherung für den Vermieter im Falle von Mietzahlungsausfällen oder Schäden.

Gemäß § 551 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf die Höhe der Kaution nicht mehr als 3 Kaltmieten betragen. Der Mieter hat laut § 551 Absatz 2 BGB das Recht, die Kaution in 3 Monatsraten zusammen mit der jeweiligen Monatsmiete zu zahlen.

Eine Mietkaution ist jedoch keine Pflicht und nur dann verbindlich, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In der Regel wird jedoch eine Kaution als Absicherung für beide Parteien, Vermieter und Mieter, vereinbart.

Was darf der Vermieter mit der Mietkaution machen?

Gemäß Gesetz darf der Vermieter die Mietkaution nur für bestimmte Zwecke verwenden, nachdem er sie auf ein separates Konto eingezahlt hat. Dazu gehören:

  • die Begleichung von Mietrückständen
  • die Durchführung von Schönheitsreparaturen, falls der Mieter hierfür gemäß dem Mietvertrag verantwortlich ist
  • Schadensersatz für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
  • Behebung von Schäden an der Mietsache
  • Nachzahlung von Betriebskosten, die vom Mieter nicht bezahlt wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter nur diese Kosten von der Kaution abziehen darf und der Mieter das Recht hat, den Verbleib der Kaution zu überprüfen, bevor er sie zurückerhält.

Abmieten der Mietkaution

Das sogenannte „Abmieten“ der Kaution bedeutet, dass der Mieter seine letzten 2 oder 3 Monatsmieten vor Auszug nicht zahlt, da er diese mit der Kaution verrechnen möchte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht erlaubt ist. Die Kaution wird erst nach dem Auszug des Mieters zurückgezahlt, daher darf der Mieter nicht aufhören, seine Mietzahlungen zu leisten, um die Kaution auf diese Weise zurückzugewinnen. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Mietzahlungen bis zum Auszug aufrechterhalten, um eventuelle Probleme mit dem Vermieter zu vermeiden.

Kautionsratenzahlung

Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Der Vermieter darf dies nicht ablehnen. In der Regel werden die Raten wie folgt gezahlt:

  1. Rate: zusammen mit der ersten Monatsmiete, am Beginn des Mietverhältnisses
  2. Rate: zusammen mit der zweiten Monatsmiete
  3. Rate: zusammen mit der dritten Monatsmiete. Es ist jedoch wichtig, dass die Details der Ratenzahlung im Mietvertrag vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kautionsarten

Es gibt verschiedene Arten von Mietkaution, die im Mietvertrag vereinbart werden können. Einige Beispiele sind:

  • Barkaution: Eine Barzahlung in Höhe der vereinbarten Kaution, die vom Mieter an den Vermieter geleistet wird.
  • Pfandbriefkaution: Eine Kaution, die in Form eines verpfändeten Sparbuchs geleistet wird.
  • Bankbürgschaft: Eine Garantie von einer Bank, die den Vermieter gegen Mietrückstände absichert.
  • Mietkautionsdepot: Ein von der Regierung oder einer Bank angebotener Dienst, bei dem die Kaution vom Mieter auf ein separates Konto eingezahlt wird und von dem Vermieter nur für die im Mietvertrag vereinbarten Zwecke verwendet werden darf. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Art von Kaution ihre eigenen Vorteile und Nachteile hat und es am besten ist, sich mit dem Vermieter oder einem Fachmann zu beraten, bevor man sich für eine bestimmte Art entscheidet.

Kautionsbürgschaft für der Mietkaution

Eine Kautionsbürgschaft, auch bekannt als Mietkautionsbürgschaft, ist eine Art von Kaution, bei der eine dritte Partei, der Bürge, für die Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter einsteht. Es gibt verschiedene Arten von Bürgen, die eine Kautionsbürgschaft übernehmen können, wie zum Beispiel:

  • Bankaval: Eine Bankbürgschaft, bei der die Bank die Verantwortung für die Zahlung der Kaution übernimmt, falls der Mieter seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
  • Kautionsversicherung: Eine Versicherung, die als Bürge fungiert und die Verantwortung für die Zahlung der Kaution übernimmt, falls der Mieter seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
  • Privatpersonenbürgschaft: Eine Bürgschaft von einer Privatperson, wie zum Beispiel Eltern, Freunde oder Verwandte, die für die Zahlung der Kaution einstehen, falls der Mieter seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Bürge gewisse Verpflichtungen hat und dass es ihm das Risiko einer Inanspruchnahme einbringt. Es ist deshalb ratsam, sich vorher gründlich zu informieren und das Angebot von Bürgen mit Bedacht zu wählen.

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Zusätzliche Sicherheiten

Zusätzliche Sicherheiten sind Informationen oder Dokumente, die der Vermieter von seinem Mieter verlangen kann, um sich vor möglichen Zahlungsausfällen oder Schäden am Mietobjekt abzusichern. Dazu gehören:
  • Einkommensbescheinigungen: Eine Bescheinigung von einem Arbeitgeber, die das Einkommen des Mieters bestätigt.
  • Einkommensnachweise: Nachweise über das Einkommen, z.B. Steuerbescheide, für Selbstständige.
  • Mieterselbstauskunft: Eine Selbstauskunft des Mieters, in der er Angaben zu seiner Person, seinem Einkommen und seiner Bonität macht.
  • SCHUFA: Eine Abfrage bei der SCHUFA, einer Auskunftei, die Daten über die Zahlungsmoral von Personen erfasst und verarbeitet.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Eine Bescheinigung von einem früheren Vermieter, die bestätigt, dass der Mieter in der Vergangenheit seine Mietzahlungen pünktlich geleistet hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese zusätzlichen Sicherheiten nur dann verlangt werden dürfen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden.

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